Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, selbst erzeugten Strom direkt an andere Verbraucher im selben Verteilnetz weiterzugeben — ohne Umweg über die Strombörse. Die gesetzliche Grundlage bildet § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der seit 2023 in Kraft ist und Energieversorgungsunternehmen (EVUs) als zentrale Akteure verpflichtet.
Die drei Modelle: § 42a, § 42b und § 42c EnWG im Vergleich
Das EnWG kennt drei verschiedene Modelle zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom. Sie unterscheiden sich grundlegend in Umfang, Betreibermodell und regulatorischen Anforderungen.
§ 42c EnWG — Diese Plattform
Energy Sharing
Strom teilen über Gebäudegrenzen hinweg — physisch durchs öffentliche Verteilnetz. Das EVU bleibt Lieferant; Bilanzierung erfolgt auf Basis viertelstündlicher Messwerte über das Netz der allgemeinen Versorgung.
- Gesamtes Verteilnetz (ab 2028 bundesweit)
- EVU bleibt Lieferant — keine Graubereiche
- Einspeiser und Verbraucher müssen nicht im selben Gebäude sein
- VNB-Registrierung beim Netzbetreiber; GPKE/MaBiS/WiM-Prozesse werden angepasst (BNetzA-Festlegungen ausstehend)
- Skalierbar auf viele Anlagen und Verbraucher
Was § 42c EnWG besonders macht
Gegenüber § 42a und § 42b hebt Energy Sharing die Gebäudebindung auf — mit weitreichenden Konsequenzen für Geschäftsmodell und Regulatorik.
Netzgebiet statt Gebäude
Einspeiser und Verbraucher müssen nicht im selben Gebäude sein. Energy Sharing gilt für das gesamte Verteilnetz eines Netzbetreibers — und damit für Tausende von Haushalten und Gewerbeeinheiten.
EVU als regulierter Akteur
Das Energieversorgungsunternehmen bleibt Lieferant im Sinne des EnWG. Es gibt keinen Graubereich: Marktrollen, Bilanzierung und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.
Netzseitige Bilanzierung
§ 42c erfordert wegen der Netzdurchleitung eine Anpassung der bestehenden GPKE-/MaBiS-/WiM-Prozesse. Bei § 42a/§ 42b als Kundenanlagen-Konstrukten ohne Netzdurchleitung entfällt diese netzgebundene Bilanzierung. Konkrete UTILMD-Spezifikationen für § 42c sind von der BNetzA noch nicht abschließend festgelegt (Stand: 2026).
Bundesweite Öffnung ab 2028
Aktuell gilt die Beschränkung auf das lokale Verteilnetz. Ab 2028 ist die Öffnung auf überregionale Ebene geplant — die Plattform ist bereits für diesen Schritt vorbereitet.
Die Plattform: B2B SaaS für EVUs
nachbarstrom.app ist kein Community-Marktplatz, auf dem Verbraucher nach günstigem Solarstrom suchen. Es ist ein White-Label-Werkzeug für Energieversorgungsunternehmen, um Energy-Sharing-Programme eigenständig zu betreiben.
Eigene Instanz, eigenes Branding
Jedes EVU erhält eine vollständig isolierte Instanz unter eigener Subdomain (z. B. sharing.stadtwerk.de). Logo, Farben, Impressum und Datenschutzerklärung sind mandantenspezifisch konfigurierbar.
Self-Service-Onboarding
Einspeiser erfassen MaLo, MeLo und Adresse eigenständig. Verbraucher werden per Einladungslink aufgenommen. Der EVU-Admin muss nicht in jeden Schritt eingreifen.
Integrierte Abrechnungs-Engine
15-Minuten-genaue Allokation der Einspeiseleistung, UStG-konforme PDF-Rechnungen und Ersatzwertbildung bei fehlenden Lastgangdaten — direkt in der Plattform.
Integration mit Bestandssystemen
Abrechnungsergebnisse werden via REST-API exportiert (kompatibel mit Schleupen, SAP). Zählerdaten fließen per Push-API ein — kein manueller CSV-Transfer.
Unterschied zu anderen Plattformen
Die meisten Energy-Sharing-Anwendungen am Markt sind Consumer-seitige Vermittlungsplattformen: Verbraucher suchen einen Anbieter, Einspeiser vermarkten ihre Anlage. nachbarstrom.app ist anders positioniert.
| Kriterium | Community-Marktplatz | nachbarstrom.app |
|---|---|---|
| Primäre Zielgruppe | Verbraucher auf Suche nach Anbieter | Energieversorgungsunternehmen (EVU) |
| Geschäftsmodell | B2C-Vermittlung / Marktplatz | B2B SaaS — Jahreslizenz pro EVU |
| Branding | Plattform-Marke (Fremdmarke) | White-Label unter EVU-Marke |
| Abrechnung | Extern oder nicht integriert | Vollständig integriert (15-min) |
| Marktkommunikation | Manuell oder nicht vorhanden | UTILMD-Prozesse automatisiert |
| Datenhaltung | Zentrale Plattformdatenbank | Vollständige Mandantenisolation |
| EDM-/Billing-Integration | Meist nicht vorhanden | REST-API |
Wer von Energy Sharing profitiert
Energy Sharing schafft Mehrwert für alle Beteiligten — auf unterschiedliche Weise.
Energieversorger (EVU)
- Kundenbindung durch differenziertes Solarstrom-Produkt
- Neues Geschäftsfeld ohne Handelsrisiko
- White-Label unter eigener Marke — keine Fremdmarke im Kundenkontakt
- Automatisierte Abrechnung und Marktkommunikation
PV-Anlagenbetreiber (Einspeiser)
- Höherer Erlös als Einspeisevergütung — Direktvermarktung im Netz
- Keine Börsenmechanismen oder Zwischenhändler
- Einfaches Onboarding mit MaLo, MeLo und Adresse
- Automatische Monatsabrechnung als PDF
Verbraucher
- Günstiger regionaler Solarstrom aus der Nachbarschaft
- Kein Umzug oder Umbau erforderlich
- Einstieg per persönlichem Einladungslink
- Jederzeit kündbar — ohne Bürokratie
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