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§ 42c EnWG — Energy Sharing

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, selbst erzeugten Strom direkt an andere Verbraucher im selben Verteilnetz weiterzugeben — ohne Umweg über die Strombörse. Die gesetzliche Grundlage bildet § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der seit 2023 in Kraft ist und Energieversorgungsunternehmen (EVUs) als zentrale Akteure verpflichtet.

Die drei Modelle: § 42a, § 42b und § 42c EnWG im Vergleich

Das EnWG kennt drei verschiedene Modelle zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom. Sie unterscheiden sich grundlegend in Umfang, Betreibermodell und regulatorischen Anforderungen.

§ 42c EnWG — Diese Plattform

Energy Sharing

Strom teilen über Gebäudegrenzen hinweg — physisch durchs öffentliche Verteilnetz. Das EVU bleibt Lieferant; Bilanzierung erfolgt auf Basis viertelstündlicher Messwerte über das Netz der allgemeinen Versorgung.

  • Gesamtes Verteilnetz (ab 2028 bundesweit)
  • EVU bleibt Lieferant — keine Graubereiche
  • Einspeiser und Verbraucher müssen nicht im selben Gebäude sein
  • VNB-Registrierung beim Netzbetreiber; GPKE/MaBiS/WiM-Prozesse werden angepasst (BNetzA-Festlegungen ausstehend)
  • Skalierbar auf viele Anlagen und Verbraucher
Typischer Anwendungsfall: Stadtwerke bieten Solarstrom-Teilen für Kunden im gesamten Versorgungsgebiet an.

Was § 42c EnWG besonders macht

Gegenüber § 42a und § 42b hebt Energy Sharing die Gebäudebindung auf — mit weitreichenden Konsequenzen für Geschäftsmodell und Regulatorik.

Netzgebiet statt Gebäude

Einspeiser und Verbraucher müssen nicht im selben Gebäude sein. Energy Sharing gilt für das gesamte Verteilnetz eines Netzbetreibers — und damit für Tausende von Haushalten und Gewerbeeinheiten.

EVU als regulierter Akteur

Das Energieversorgungsunternehmen bleibt Lieferant im Sinne des EnWG. Es gibt keinen Graubereich: Marktrollen, Bilanzierung und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.

Netzseitige Bilanzierung

§ 42c erfordert wegen der Netzdurchleitung eine Anpassung der bestehenden GPKE-/MaBiS-/WiM-Prozesse. Bei § 42a/§ 42b als Kundenanlagen-Konstrukten ohne Netzdurchleitung entfällt diese netzgebundene Bilanzierung. Konkrete UTILMD-Spezifikationen für § 42c sind von der BNetzA noch nicht abschließend festgelegt (Stand: 2026).

Bundesweite Öffnung ab 2028

Aktuell gilt die Beschränkung auf das lokale Verteilnetz. Ab 2028 ist die Öffnung auf überregionale Ebene geplant — die Plattform ist bereits für diesen Schritt vorbereitet.

Die Plattform: B2B SaaS für EVUs

nachbarstrom.app ist kein Community-Marktplatz, auf dem Verbraucher nach günstigem Solarstrom suchen. Es ist ein White-Label-Werkzeug für Energieversorgungsunternehmen, um Energy-Sharing-Programme eigenständig zu betreiben.

Eigene Instanz, eigenes Branding

Jedes EVU erhält eine vollständig isolierte Instanz unter eigener Subdomain (z. B. sharing.stadtwerk.de). Logo, Farben, Impressum und Datenschutzerklärung sind mandantenspezifisch konfigurierbar.

Self-Service-Onboarding

Einspeiser erfassen MaLo, MeLo und Adresse eigenständig. Verbraucher werden per Einladungslink aufgenommen. Der EVU-Admin muss nicht in jeden Schritt eingreifen.

Integrierte Abrechnungs-Engine

15-Minuten-genaue Allokation der Einspeiseleistung, UStG-konforme PDF-Rechnungen und Ersatzwertbildung bei fehlenden Lastgangdaten — direkt in der Plattform.

Integration mit Bestandssystemen

Abrechnungsergebnisse werden via REST-API exportiert (kompatibel mit Schleupen, SAP). Zählerdaten fließen per Push-API ein — kein manueller CSV-Transfer.

Unterschied zu anderen Plattformen

Die meisten Energy-Sharing-Anwendungen am Markt sind Consumer-seitige Vermittlungsplattformen: Verbraucher suchen einen Anbieter, Einspeiser vermarkten ihre Anlage. nachbarstrom.app ist anders positioniert.

KriteriumCommunity-Marktplatznachbarstrom.app
Primäre ZielgruppeVerbraucher auf Suche nach AnbieterEnergieversorgungsunternehmen (EVU)
GeschäftsmodellB2C-Vermittlung / MarktplatzB2B SaaS — Jahreslizenz pro EVU
BrandingPlattform-Marke (Fremdmarke)White-Label unter EVU-Marke
AbrechnungExtern oder nicht integriertVollständig integriert (15-min)
MarktkommunikationManuell oder nicht vorhandenUTILMD-Prozesse automatisiert
DatenhaltungZentrale PlattformdatenbankVollständige Mandantenisolation
EDM-/Billing-IntegrationMeist nicht vorhandenREST-API

Wer von Energy Sharing profitiert

Energy Sharing schafft Mehrwert für alle Beteiligten — auf unterschiedliche Weise.

Energieversorger (EVU)

  • Kundenbindung durch differenziertes Solarstrom-Produkt
  • Neues Geschäftsfeld ohne Handelsrisiko
  • White-Label unter eigener Marke — keine Fremdmarke im Kundenkontakt
  • Automatisierte Abrechnung und Marktkommunikation

PV-Anlagenbetreiber (Einspeiser)

  • Höherer Erlös als Einspeisevergütung — Direktvermarktung im Netz
  • Keine Börsenmechanismen oder Zwischenhändler
  • Einfaches Onboarding mit MaLo, MeLo und Adresse
  • Automatische Monatsabrechnung als PDF

Verbraucher

  • Günstiger regionaler Solarstrom aus der Nachbarschaft
  • Kein Umzug oder Umbau erforderlich
  • Einstieg per persönlichem Einladungslink
  • Jederzeit kündbar — ohne Bürokratie

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